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Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

Die Mitarbeiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht bieten im Sommersemester 2024 die folgenden Lehrveranstaltungen an:

Dr. Jan Alexander Daum

Digitalisierung und Golbalisierung der Arbeitswelt

Die fortschreitende Digitalisierung lässt räumliche, zeitliche und rechtliche Grenzen in der Arbeitswelt zunehmend verschwimmen. Bereits heute sehen sich viele ArbeitnehmerInnen zudem mit Künstlicher Intelligenz konfrontiert, die über Einstellungen und Versetzungen entscheidet und ihnen Weisungen erteilt. Die Vorlesung widmet sich den hierdurch auftretenden Fragestellungen und erarbeitet dogmatisch stringente wie praxistaugliche Lösungen.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

 

Inken Gallner

Spezielle Bereiche des Arbeitsrechts: Europäisches Arbeitsrecht

Die Vorlesung hält Frau Präsidentin des BAG Inken Gallner. Die Vorlesung behandelt anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Auswahl allgemeiner, vor allem methodologischer Fragestellungen und (aktuelle) Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht. Die Materie wird nicht aus der Perspektive des nationalen Rechts, sondern als eigenständige Kategorie des europäischen Rechts dargestellt. Auch aus diesem Blickwinkel bleibt das Zusammenspiel zwischen europäischem und nationalem Recht sowie zwischen europäischer und nationaler Rechtsprechung für das europäische Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

 

Prof. Dr. Clemens Höpfner

Koalitions-, Tarif und Arbeitskampfrecht (auch für Studenten der WiSo-Fakultät)

Die Vorlesung behandelt Begriff und Aufgaben der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Koalitionsfreiheit; Abschluss und Inhalt von Tarifverträgen, Grenzen der Tarifautonomie, Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit, Tarifbindung, unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifnormen, Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen; Verfassungsrechtliche Grundlagen des Arbeitskampfes, Voraussetzungen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Rechtsfolgen rechtmäßiger und rechtswidriger Arbeitskämpfe. Der vorherige Besuch des Grundkurses Arbeitsrecht wird vorausgesetzt.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

Spezielle Bereiche des Arbeitsrechts: Antidiskriminierungsrecht und Entgelttransparenz

Fragen der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung haben in den letzten Jahren im Arbeitsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Vorlesung befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts im deutschen und europäischen Recht anhand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. In Bezug auf die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern werden zusätzlich die Art. 157 AEUV, das Entgelttransparenzgesetz sowie die jüngst beschlossene europäische Entgelttransparenz-Richtlinie dargestellt. Eben-falls Gegenstand der Vorlesung wird die in der Praxis sehr relevante Problematik des Mobbings im Arbeitsleben sein.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

Methoden des Rechts

Die Vorlesung behandelt die Frage: Wie wird Recht zutreffend ausgelegt und angewendet? Die Einhaltung methodischer Mindeststandards ermöglicht die rationale Begründung von Entscheidungen und deren kritische Diskussion. Sie leistet so zugleich einen Beitrag zur Rechtssicherheit. Darüber hinaus ist die Wahl der Methode geeignet, das Ergebnis eines Rechtsstreits entscheidend zu beeinflussen. Im Kern geht es um die Reichweite der Gesetzesbindung und den Kompetenzkonflikt zwischen Gesetzgebung und Rechtsanwender.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

 

Prof. Dr. Jens Koch

Aktienrecht

Das Gesellschaftsrecht erfüllt eine wichtige Ordnungsfunktion, indem es den Wirtschaftstreibenden eine Organisationsform für die gemeinschaftliche Betätigung und gegebenenfalls auch für die Risikominimierung zur Verfügung stellt. Obwohl im Grundstudium die Personengesellschaften im Mittelpunkt der Ausbildung stehen, wird die heutige Unternehmenspraxis durch die Kapitalgesellschaften dominiert. In der Vorlesung „Aktienrecht“ wird die volkswirtschaftlich besonders bedeutsame Aktiengesellschaft eingehend behandelt. Dabei sollen die Studierenden zunächst mit den allgemeinen Grundlagen des Kapitalgesellschaftsrechts vertraut gemacht werden. Gegenstand dieser Veranstaltung sind daher in erster Linie die wesentlichen Strukturelemente der einzelnen Gesellschaftsformen, die Gründung einer Aktiengesellschaft, die Rechtsstellung ihrer Mitglieder sowie ihre Organisations- und Finanzverfassung.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

Kapitalmarktrecht

Die Vorlesung führt in Struktur und Grundbegriffe des Kapitalmarktrechts ein. Vornehmliche Aufgabe des Kapitalmarktes ist es, Unternehmen die Kapitalbeschaffung als Grundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Das geschieht namentlich in der Rechtsform der Aktiengesellschaft als klassischer „Kapitalsammelstelle“ für unternehmerische Großvorhaben. Im ersten Vorlesungsabschnitt zum Kapitalmarktrecht werden diese und weitere Funktionen sowie die grundlegende Organisationsstruktur des Kapitalmarktes näher ausgeleuchtet. Daran anknüpfend werden der Primär- und Sekundärmarkt behandelt. Gegenstand der Behandlung des Primärmarktes werden insbesondere der Weg an die Börse sowie die begleitende Prospektpflicht und -haftung sein. Im Rahmen der Besprechung des Sekundärmarktes widmet die Vorlesung sich den äußert praxisrelevanten Themen des Insiderrechts, der Emittenten- und Beteiligungspublizität sowie dem Kurs- und Marktmanipulationsverbot. Ziel dieser Regelungsmaterie ist es namentlich, für eine gesicherte Informationsbasis zu sorgen, um einen fairen Handelsplatz zu schaffen. Abschließend wird als Teil der unternehmerischen Entscheidungen von börsennotierten Kapitalgesellschaften auch der Rückzug von der Börse (das sog. Delisting) thematisiert.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.

Handels- und Gesellschaftsrecht (V)

Die Vorlesung behandelt den Pflichtfachstoff des Handels- und Gesellschaftsrechts nach § 11 Abs. 2 JAG NRW. Im Handelsrecht sind dies "im Überblick" aus dem 1. Buch des HGB die Abschnitte 1 bis 5 (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht) und aus dem 4. Buch des HGB die Abschnitte 1 und 2 (allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf). Im Gesellschaftsrecht sind dies "im Überblick" aus dem 2. Buch des HGB die Abschnitte 1 und 2 (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und aus dem Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Abschnitte 1 bis 3 (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung). Das Gesellschaftsrecht im Übrigen (insbesondere das Recht der Kapitalgesellschaften, Umwandlungsrecht usw.) ist Stoff einer Vertiefungsvorlesung im SPB Unternehmensrecht.

Nähere Informationen finden Sie in Klips 2.0.