Geschichte des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Als das Institut im Jahre 1979 die Feier seines 50-jährigen Bestehens mit einem Festheft in RdA begehen konnte, hat der inzwischen verstorbene damalige Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts und Honorarprofessor der Universität zu Köln Dr. Hermann Stumpf, der dem Institut seit seiner Studentenzeit verbunden war und dessen Geschichte er fast von Anfang an miterlebt hat, über diese Zeit berichtet (RdA 1979, S. 322 – 324). In diesem Beitrag ist u.a. ausgeführt:
"Die Institutsgeschichte ist ein Stück Rechtsgeschichte auf dem Gebiete des Arbeits- und Wirtschaftsrechts. Nach 1918 reichten die bis dahin überkommenen Kodifikationen und Rechtsformen nicht mehr aus, um den neuen vielgestaltigen Problemen und Erscheinungen dieser Rechtsgebiete gerecht zu werden. Das ausländische Recht war den Deutschen wenig zugänglich. Für Forschung, Lehre und Praxis ergaben sich damit vielfältige neue Aufgaben. Diese Situation führte im Jahre 1929 zur Gründung des Instituts durch die Kölner Rechtslehrer Heinrich Lehmann, Hans Carl Nipperdey und Hans Planitz. Sie traten mit einem entsprechenden Aufruf an die Kölner Bürgerschaft, an die Wirtschaft an Rhein und Ruhr und an die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften heran, der einen erfreulichen Erfolg hatte. Es bildete sich eine Trägergesellschaft, dem viele markante und zahlungswillige Persönlichkeiten aus der Bürgerschaft und der Wirtschaft, zahlreiche Verbände, Gewerkschaften und Fachkollegen beitraten. Die Stadt Köln als die damalige Trägerin der Universität Köln übernahm lediglich die Unkosten für die Räume des Instituts, deren Unterhaltung und deren Inventar. Es wurden drei Abteilungen eingerichtet, die Abteilung Wirtschaftsrecht unter der Leitung von Heinrich Lehmann, die arbeitsrechtliche Abteilung unter Nipperdey und die Auslandsrechtliche Abteilung unter der Leitung von Planitz.
Alles in allem war das Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Auslandsrecht ein Erfolg der Selbsthilfe. Von 1929 bis 1933 blühte es auf. Danach stagnierte es in den Jahren 1933-1945. Nach dem Kriege hat wiederum vornehmlich private Initiative den Aufbau des Instituts ermöglicht. Der neu gegründete Verein für Wirtschaftsrecht übernahm die Unterstützung des Instituts. Später haben dann die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen als jeweilige Universitätsträger dem Institut gut geholfen."
1950 wurde die auslandsrechtliche Abteilung ausgegliedert und bildete den Grundstock für ein neues Institut für Internationales Privatrecht und Auslandsrecht. Nipperdey, Präsident des Bundesarbeitsgerichts von 1954 bis 1963, hatte bereits die Leitung der arbeitsrechtlichen und der wirtschaftsrechtlichen Abteilung übernommen und wurde Direktor des Instituts, dessen Name sich in Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht änderte. Seine Nachfolger als geschäftsführende Direktoren waren von 1967 bis 1969 Wolfgang Zöllner, von 1969 bis 1998 Herbert Wiedemann und von 1998 bis 2022 Martin Henssler. Heute leiten es Clemens Höpfner (arbeitsrechtliche Abteilung) sowie ab 1.10.2022 Jens Koch (wirtschaftsrechtliche Abteilung). Mitdirektoren waren Peter Hanau und Manfred Lieb; heute sind es Barbara Dauner-Lieb und Ulrich Preis.
Die Gründer des Instituts hatten sich die Aufgabe gestellt, auf den zu betreuenden Gebieten eine umfassend angelegte Bibliothek aufzubauen. Im Laufe der vergangenen siebzig Jahre ist dies eingelöst worden. Im Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im privaten Wirtschaftsrecht, im Sozialrecht, in den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen und Bezügen zu diesen Gebieten sind annähernd vollständig die einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Periodika gesammelt worden; für rechtsvergleichende Arbeiten stehen auch Literatur und Zeitschriften der entsprechenden Rechtsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika und ausgewählter europäischer Staaten zur Verfügung. Somit wurde die äußere Grundlage für eine umfangreiche Forschungstätigkeit geschaffen. Seit seinen Anfängen ist es weiter ein Ziel des Instituts, die Ausbildung der Studenten durch Vorträge von Richtern, Anwälten und Verbandssyndici abzurunden und in den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Seminaren das Gespräch zwischen Theorie und Praxis zu vertiefen und zu einem lebendigen Dialog beizutragen.