Kölner Konferenz "Arbeitsrecht und Methode"
Freitag und Samstag, 1. und 2. Oktober 2010
Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten - so steht es in den Digesten des Celsus. Im demokratischen Rechtsstaat liegt die Definitionskompetenz hierfür freilich primär beim Gesetzgeber, dessen Vorgaben der Richter in denkendem Gehorsam umzusetzen hat. Doch wie hat er zu entscheiden, wenn ihm der Gesetzgeber keine Vorgaben macht, wo er welche machen müsste? Wie hat er mit inkohoränten Vorgaben und einer Rechtsordnung voller Widersprüche umzugehen?
Das Arbeitsrecht zeigt die Dringlichkeit dieser Fragen besonders deutlich auf. Aufgrund der in viele Einzelgesetze zersplitterten Regelungen ist es kaum möglich, ein einheitliches Wertungssystem zu schaffen. Die aufgeworfenen methodischen Fragen haben zugleich eine verfassungs- und staatsrechtliche Dimension. Methodenfragen sind Verfassungsfragen.
Die von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Kölner Konferenz "Arbeitsrecht und Methode" wird das methodische Vorgehen anhand wichtiger und praxisrelevanter arbeitsrechtlicher Brennpunkte hinterfragen. Sie richtet sich vornehmlich an die Arbeitsrechtswissenschaft und den fortgeschrittenen wissenschaftlichen Nachwuchs.