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10. Kölner Forum zum Arbeitsrecht

Am 13.06.2019 versammelten sich wieder zahlreiche Vertreter aus Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Justiz bei dem 10. Kölner Forum zum Arbeitsrecht, um sich über aktuelle Themen des Arbeitsrechts auszutauschen. Das von dem Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Küttner veranstaltete Forum feierte in diesem Jahr damit sein 10-jähriges Bestehen.

Von den Teilnehmern wurden die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Katharina Uffmann interessiert diskutiert, die über aktuelle Fragen der Solo-Selbständigkeit referierte und dabei eine erste Analyse über die praktischen Auswirkungen des § 611a BGB vorstellte. Anschließend sprach Thomas Faas (Rechtsanwalt bei Küttner Rechtsanwälte, Köln) zu dem Thema „Arbeitnehmerdatenschutz und DSGVO – erste Erfahrungen mit dem neuen Recht“; die Umsetzung der DSGVO beschäftigt nach wie vor Unternehmen und Kanzleien. Dr. Ludger Backhaus (Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichts a. D., Köln) zeichnete anschließend die Entwicklung der Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des BVerfG zum Vorbeschäftigungsverbot nach. Abschließend beschrieb Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis pointiert praxisrelevante Probleme des Arbeitszeitrechts, im Mittelpunkt seines Vortrags stand dabei die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Dienstreise.

In 2018 hatte die Rechtswissenschaftliche Fakultät den Promotionspreis für Arbeitsrecht nicht verliehen. Aus diesem Grund wurden in diesem Jahr zwei Preisträger geehrt, deren Dissertationen beide mit "summa cum laude" ausgezeichnet worden waren. Dr. Benjamin Pant untersucht in seiner Dissertation die gesetzliche und kollektivvertragliche Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung durch Höchstüberlassungszeiten unter Berücksichtigung europarechtlicher, verfassungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Grundfragen. Die Dissertation von Dr. Malte Göbel trägt den Titel „Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes auf das Arbeitskampfrecht“.

Prof. Dr. Henssler schloss die Veranstaltung mit einem Resümee der wesentlichen Ergebnisse des Tages und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Wirtschaftslebens.