Prof. Dr. Herbert Wiedemann
Herbert Wiedemann (1932 - 2021) besuchte das Wilhelms-Gymnasium in München und legte dort sein Abitur im Jahre 1951 ab. Anschließend studierte er Musik, zeitweise am Mozarteum in Salzburg und am Konservatorium Luzern. Auf Wunsch seines Vaters studierte er gleichzeitig Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Dort wurde er 1958 während seiner Referendarzeit mit einer Arbeit zum verbandswidrigen Streik bei Alfred Hueck promoviert. Nach dem Assessorexamen und einer mehrjährigen Tätigkeit bei Prof. Rolf Dietz habilitierte er sich 1963 an der Münchener Fakultät mit der Schrift "Die Übertragung und Vererbung von Mitgliedschaftsrechten bei Handelsgesellschaften". Anschließend arbeitete er als Privatdozent in München und Hamburg bis er 1964 einen Ruf an die damalige Wirtschaftshochschule Mannheim und 1965 an die Freie Universität Berlin erhielt, den er annahm. Im Jahre 1966 folgte ein ausgedehnter Studienaufenthalt als Gastprofessor an der Law School der University of California Berkeley, der sein weiteres wissenschaftliches Arbeiten prägte. 1967 nahm er den Ruf an die Universität zu Köln an. Dort forschte und lehrte Wiedemann als o. Prof. für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht und war von 1969 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1998 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht.
Von 1976-77 war er Dekan und bis 1979 Prodekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Nachfolgend wurde Wiedemann von 1979-81 zum Rektor der Universität zu Köln gewählt. In den zwei darauffolgenden Jahren war er noch als Prorektor tätig. Von 1986-96 arbeitete er im zweiten Hauptamt als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Zudem war er mehrfach zu Forschungszwecken in der Law School in Berkeley und betreute von 1977 an den Studienaustausch zwischen Boalt Hall und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Köln.
Seit 1981 war er Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf.
Den Schwerpunkt von Forschung und Lehre setzte Wiedemann im Allgemeinen Vertragsrecht, im kollektiven Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht mit verschiedenen Veröffentlichungen in Großkommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilsbesprechungen. In den genannten Fachbereichen wurden im Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht Seminare für Studenten und Doktoranden mit deutschen und ausländischen Kollegen aus der Praxis durchgeführt. Die Förderung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lag Wiedemann besonders am Herzen.
Für die Jurastudenten entwickelte er den Großen Klausurenkurs, der eine Examensvorbereitung innerhalb der Universität zuließ und den er von 1970 bis zum Jahr 2002 betreute.
Wiedemann war verheiratet mit Dr. med. Claudia Wiedemann. Das Ehepaar hat drei Kinder.