Kölner Seminargruppe beschäftigt sich mit Themen des Deutschen Juristentags und nimmt an der Tagung teil
Seit 1860 gibt es in Deutschland Juristentage (DJT) – der vom 13. bis 16. September 2016 in Essen stattfindende ist der 71. Deutsche Juristentag. Ziel des Juristentages ist die Fortentwicklung des Rechts, indem er auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten mögliche Änderung der Rechtsordnung diskutiert und schließlich Änderungsvorschläge empfiehlt.
Der Deutsche Juristentag lädt seit einigen Jahren ausgewählte Studierende der Rechtswissenschaften ein, sich im Rahmen eines Seminars mit den Generalthemen des Juristentages zu beschäftigen und sodann kostenlos am Juristentag teilzunehmen. 20 Studierenden der Universität zu Köln wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen zweier Seminare am Deutschen Juristentag 2016 in Essen teilzunehmen. Veranstaltet werden die Seminare von Herrn Prof. Dr. Matthias Kilian (Hans-Soldan-Stiftungsjuniorprofessur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht und Anwaltsrecht) in Kooperation mit Herrn Dr. Christian Deckenbrock und Herrn Dr. Dirk Michel (beide Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht).
Den Studierenden wird die seltene Gelegenheit eröffnet, sich im Rahmen eines Seminars nicht nur abstrakt mit einer Themenstellung zu beschäftigen. Vielmehr genießen sie den Vorzug, aktiv an den Diskussionen einer der großen juristischen Konferenzen im deutschsprachigen Raum teilzunehmen und die Arbeiten an den Reformvorschlägen unmittelbar zu verfolgen. Im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung mit den jeweiligen Abteilungsvorständen können die Studierenden auch direkt mit den maßgeblich handelnden Personen ins Gespräch kommen. Neben dem Fachprogramm besteht auch die Möglichkeit zur Teilnahme an den attraktiven Abendveranstaltungen.
Das erste angebotene Seminar beschäftigt sich mit dem Thema „Empfiehlt sich eine grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts?“, welches von der Wirtschaftsrechtlichen Abteilung behandelt wird. Mit der Frage „Digitale Wirtschaft – Analoges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ diskutiert die Abteilung Zivilrecht ein weiteres, hochaktuelles Thema, welches auch Gegenstand des zweiten Seminars ist.
Das Seminar kann als Vorbereitungsseminar sowie als Seminar zur Erlangung eines wahlbereichsklausurersetzenden Seminarscheins, eines Promotionsscheins oder als Seminar im Rahmen eines Masterstudiengangs belegt werden.
Über die Verfügbarkeit von Restplätzen informiert das Sekretariat des Institutes für Arbeits- und Wirtschaftsrecht unter der E-Mail inst-awr@uni-koeln.de oder telefonisch unter 0221 / 470-5711.